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Neue Mehrwertsteuersätze per 01.01.2024

25. Juli 2023

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 01.01.2024, implementieren Sie die Änderungen rechtzeitig.

Per 01.01.2024 steigen die MWST-Sätze wie folgt an:

mwstsatz.jpeg

Entsprechend werden auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze per 01.01.2024 angepasst.

Dies Erhöhung der MWST-Sätze ist eine Auswirkung der AHV21 Reform und dient der Zusatzfinanzierung der AHV und somit der Sicherung der AHV bis 2030.

Welches Datum ist nun ausschlaggebend für den anzuwendenden MWST-Satz bei der Rechnungsstellung? Bei der MWST ist die Leistungsperiode ausschlaggebend. Das bedeutet, dass Leistungen und Lieferungen bis und mit 31.12.2023 noch mit den bisherigen Sätzen abzurechnen sind. Die Leistungen und Lieferungen ab dem 01.01.2024 müssen bei der Rechnungsstellung mit den neuen MWST-Sätzen berücksichtigt werden.

Die neuen MWST-Sätze können in der Abrechnung ab dem 3. Quartal 2023 bei den Einkünften erstmals genutzt und deklariert werden.

Titania Heimerl berät Sie hierzu gerne und hilft Ihnen bei Implementierung der neuen Sätze.

 lee heimerl titania

+41 41 226 30 52
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