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Erfahrungsbericht - Teil 1: Der Vorsorgeauftrag

25. Juli 2023

Was ist, wenn ich nicht mehr zurechnungsfähig bin oder plötzlich versterbe? – Teil 1: Der Vorsorgeauftrag

  • Was, wenn ich in ein Pflegeheim muss?
  • Wer zahlt meine laufenden Rechnungen?
  • Wer verwaltet meine Wertschriften?
  • Wer kann mich in rechtlichen Angelegenheiten vertreten?
  • Was kann ich tun, damit die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nur dort Einfluss nehmen, wo es wirklich notwendig ist?
  • Wie sorge ich dafür, dass mich jemand vertritt, dem ich vertraue und der mich kennt?

Diese und viele weitere Fragen stellten sich das Ehepaar Meier (76 und 74 Jahre) (Name erfunden), als Sie gerade von einem Freund hörten, welcher aufgrund schwerer Krankheit im Krankenhaus lag.

Da wir von der agira bereits Jahre lang das Steuermandat der Meier’s innehatten und auch diesen bei finanziellen Fragen mit Rat und Tat beiseite standen, wandten diese sich an uns mit Ihren Fragen.

Gemeinsam erarbeiteten wir pro Person einen Vorsorgeauftrag. Im Vorsorgeauftrag von Frau Meier wurde Herr Meier bei der Personensorge sowie der Vertretung im Rechtsverkehr eingesetzt und Titania Heimerl als Vertretung im Verhinderungsfall von Herrn Meier. Für die Vermögenssorge von Frau Meier wurde Titania Heimerl festgelegt, dies deshalb, weil Herr Meier sich in der Thematik nicht auskennt und die Verantwortung nicht übernehmen wollte. Im Vorsorgeauftrag von Herrn Meier wurde Frau Meier bei sämtlichen Positionen als Vertretung eingesetzt und Titania Heimerl als Vertretung im Verhinderungsfall von Frau Meier.

Vorstehend ein Beispiel, wie die Familie Meier mit agira Ihren Vorsorgevertrag erstellt haben. Es sind aber viele andere Optionen möglich, wie z.B. gemeinsame Vertretung oder mehrere Vertretungen im Verhinderungsfall, dies ist insbesondere interessant, wenn die Vertretungspersonen bereits älter sind. Wir von agira gehen mit Ihnen die verschiedenen Teile des Vorsorgevertrags durch und unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Vertretung und zeigen Ihnen, was wie geregelt werden kann.

Im Falle Meier sowie bei diversen anderen langjährigen Kunden agieren wir von agira als Vertreter bei der Vermögenssorge und können schnell und unkompliziert im Notfall die finanziellen Angelegenheiten unserer Kundinnen und Kunden regeln. Mehr zum Thema Willensvollstreckung erfahren Sie im Teil 2, der mit dem Newsletter im Herbst dieses Jahres erscheint oder kontaktieren Sie uns schon vorher mit Ihren Fragen und Unklarheiten.

Titania Heimerl berät Sie hierzu gerne, zeigt Ihnen auf was möglich ist und unterstützt Sie beim Aufsetzen Ihres eigenen Vorsorgeauftrages.

 lee heimerl titania

+41 41 226 30 52
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